Damit der Verkehrsfluss gewährleitstet ist: Mehr Kontrolle geparkter Autos am Alexanderplatz

Immer wieder kommt es zu Problemen mit geparkten Autos am Alexanderplatz mitten in  Höhr-Grenzhausen — und zwar zu Problemen ganz praktischer Natur, die für Ärger sorgen: Abgestellte Fahrzeuge außerhalb der markierten Flächen hindern Busse an der Weiterfahrt. Autos, Transporter oder Rettungsfahrzeuge kommen nicht durch und auch für Menschen, die zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs sind, ist die Situation unübersichtlich und mitunter gefährlich. Das eine oder andere Hubkonzert findet regelmäßig statt – allerdings ohne begeistertes Publikum, denn viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind zunehmend von der Situation genervt. Dieses Problem wäre weitaus weniger vorhanden, wenn sich alle an die Regeln halten würden. Nun hat sich der Sanierungsausschuss der Stadt Höhr-Grenzhausen dafür ausgesprochen, dass der ruhende Verkehr insbesondere zu „Rush-Hour-Zeiten“ stärker durch das Ordnungsamt kontrolliert werden soll. Daher müssen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nun vermehrt mit Verwarnungen bzw. Knöllchen rechnen.

Eingeschränktes Halteverbot im Bereich Alexanderplatz – Parkplätze nur wenige Meter weiter
In dem Bereich „Alexanderplatz“ gilt außer auf den dafür vorgesehenen Flächen ein eingeschränktes Halteverbot. Das bedeutet konkret für Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer:
Es ist in Ordnung dort zu halten – für drei Minuten, wenn der Fahrer oder die Fahrerin im Auto sitzt und im Falle einer Verkehrsbehinderung den Weg freimachen kann. Länger als drei Minuten ist das Halten nicht erlaubt. Hier gilt: Wer länger als drei Minuten hält, der parkt!
– Aussteigen für drei Minuten ist nur dann erlaubt, wenn gewährleistet ist, dass der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin das Fahrzeug jederzeit im Blick hat und unverzüglich eingreifen kann, wenn es zu einer Verkehrsbehinderung kommt. Im Klartext bedeutet dies: Auch der kurze Gang zur Post ist im Normalfall nicht von dieser Regelung abgesichert. Das Aufgeben von Paketen oder Briefen z.B. bedeutet in der Regel auch, den Blick von dem eigenen geparkten Fahrzeug abwenden zu müssen. Auch der Bezahlvorgang und der Rückweg zum Fahrzeug können normalerweise nicht mit Sicherheit in drei Minuten erledigt sein. Länger als drei Minuten darf das Auto
nicht verlassen werden.
– Im Blick haben bedeutet dabei auch, dass der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin etwaige Vorgänge an seinem Fahrzeug, wie das Ausstellen eines Knöllchens durch das Ordnungsamt, sofort wahrnimmt und reagiert.
– Ausweichflächen sind vorhanden: Im Zuge der Sanierungsarbeiten 2004/2005 wurde für zusätzlichen Parkraum im hinteren Bereich des Alexanderplatzes gesorgt. Weitere Parkplätze sind am Töpferplatz sowie am Ferbachparkplatz zu finden.

Es geht nicht ums Knöllchen verteilen – es geht um Verkehrssicherheit und zügiges Vorankommen für alle

Da es der Verwaltung nicht darum geht, mehr Verwarnung auszusprechen, sondern um die Verkehrssicherheit und einem reibungslosen Verkehrsfluss, wird an dieser Stelle auf die vermehrte Kontrolle hingewiesen. Einen kurzen Weg in Kauf zu nehmen, ist gerade wenn man „nur schnell mal zur Post muss“ sicherlich manchmal nervig. Ein Knöllchen bezahlen zu müssen aber auch. Für die daraus entstehenden Kosten können einige Päckchen verschickt oder mehrere Kugeln Eis verspeist werden – und zwar ohne sich danach über die Verwaltung und die Leere im Portmonee zu ärgern. Das kostet  garantiert mehr Nerven als ein kurzer Gang zu Fuß zum Briefkasten, Eiscafe, Apotheke oder welcher Zielort auch immer besucht werden soll.

Quelle: Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen